Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Reitschule ISABELLA SWOBODA
Tel: +43 670 6044108
E-Mail: office@reitschule-swoboda.at
Web: https://reitschule-swoboda.at
UID: ATU75505446
Diese AGBs sind bei jeglicher Nutzung von Dienstleistungen der Reitschule Biedermannsdorf gültig und werden durch Buchung von Terminen oder Guthaben, bei Barzahlung oder Nutzung des Reitschulbetriebes durch den Teilnehmer oder deren gesetzlichen Vertreter anerkannt. Bitte lesen Sie die AGBs für einen reibungslosen Ablauf. Es ist meist „eh klar“ – aber wie immer besser vorher als nachher lesen.
1. Allgemeines – BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DES REITSPORTES
Reitpferde sind für die Ausübung des Reitsportes ausgebildete Fluchttiere
Plötzliche, unvorhersehbare Verhaltensweisen und Reaktionen der Tiere, auch bei ansonst ruhigen und braven Pferden, können nie ausgeschlossen werden. Der/die Reiter/in muss daher stets für einen sicheren Sitz Sorge tragen.
Bitte achten Sie als ReiterIn oder BesucherIn darauf, nicht durch unnötigen Lärm oder plötzliche Bewegungen oder Geräusche die Pferde zu erschrecken.
2. Schutz des Reiters/der Reiterin
- Das Tragen eines Reithelmes ist in der Unterrichtseinheit Pflicht!
- Um vor Verletzungen vorzubeugen, ist ausreichende Schutzkleidung notwendig.
(Handschuhe, geeignete feste Schuhe oder Stiefel mit Absatz, Jacken und Pullis ohne Kapuze, keine kurzen Hosen) - Schmuck (mit dem man hängen bleiben kann) und Ringe sollten abgelegt werden.
- Bei längeren Haaren müssen diese zusammengebunden werden.
3. Der/die Reiter/in erklärt geistig und körperlich gesund zu sein
und es liegen keine Beeinträchtigungen oder Krankheiten vor, die ihn/sie an der Teilnahme am Reitunterrichts hindern würden. Für unser Reitangebot ist das Mindestalter 7 Jahre. Für spezielle Veranstaltungen (zB Sommercamps) können Kinder ab einem Alter von 6 Jahren teilnehmen.
4. Anweisungen der Reitstallleitung bzw. des Fachpersonales, insbesondere Anweisungen des Reitlehrers/der Reitlehrerin sind zwingend einzuhalten.
Der/die Reiter/in verpflichtet sich, im freien Gelände die einschlägigen Verkehrsvorschriften (z.B. StVO) einzuhalten. Reitbeschränkungen bzw. Reitverbote sind zu beachten. Für nachteilige Folgen des Zuwiderhandelns haftet der/die Reiter/in.
Das Betreten der Pferdeboxen, Paddock oder Koppel ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer befugten Person (ReitlehrerIn, Ausbilder, Reitschul-Angestellten) gestattet.
5. Der Reitsport (Reiten/Voltigieren/Springen) stellt eine Sportart dar, bei der Stürze und Unfälle nie ausgeschlossen werden können.
Der/die Reiter/in ist sich des mit der Ausübung des Reitsportes verbundenen Risikos bewusst. Er/sie verzichtet darauf, Schadensersatzansprüche gegen den Reitstallbesitzer bzw. den/die Reitlehrer/in abzuleiten, es sei denn, diese haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
6. Haftung generell
Die Reitschule haftet im Rahmen ihrer Betriebsversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eltern haften für Ihre Kinder!
Bei Schäden die durch Missachtung der Geschäftsbedingungen, vor allem aber bei grobem Unfug oder fahrlässigem Umgang, haftet der Verursacher.
7. Art und Ort des Unterrichts
Grundsätzlich erfolgt der Unterricht am Reitstallgelände (Schulviereck, Schul- oder Longierhalle).
Die privaten Stallgassen, Reitviereck oder -Halle sind nicht zu benutzen.
Die Reitlehrer behalten sich die Auswahl des passenden Pferdes, des Platzes oder der Unterrichtsthemen vor, oder wahlweise einen Ersatztermin anzubieten oder eine Vertretung zu benennen.
Der/die Reiter/in, oder deren gesetzliche Vertreter, erklären sich einverstanden, dass Unterrichtsstunden auch außerhalb des Betriebsgeländes stattfinden dürfen – z.B. Springwiese oder auf der Galoppbahn.
Für eine erstmalige Einstufung eines neuen Reiters/Reiterin kann der/die Reitlehrer eine kostenpflichtige Reitstunde vorsehen, ohne dass daraus für den Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Bindung oder Verpflichtung entsteht.
8. Ausrüstung
Jede/r ReiterIn bringt seine persönliche Ausrüstung mit (siehe Pkt 2 – Schutz des Reiters/der Reiterin) und ist dafür auch verantwortlich. Die Reitschule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Sachen.
Im Bedarfsfall kann ein Reithelm für die Dauer des Unterrichts ausgeborgt werden.
9. Anwesenheit, Unterrichtsbeginn und Ende
ReiterInnen finden sich für Gruppenstunden ca. 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn ein, um ihr zugeteiltes Pferd vorzubereiten. Bei Longe-Stunden bitten wir ebenfalls 15 Minuten vorher anwesend zu sein, um organisatorisches klären zu können. Auf Verzögerungen durch verspätete Ankunft kann im Sinne der anderen TeilnehmerInnen keine Rücksicht genommen werden.
10. Nach dem Reiten
Trense gründlich reinigen!
Sattelzeug kontrollieren und korrekt aufräumen!
Hufe des Pferdes auskratzen
Boxentüre korrekt verschließen!
Wenn die Pferde Decken tragen, wieder eindecken.
Halfter dürfen nicht in den Boxen hängen bleiben. Es herrscht tödliche Verletzungsgefahr für die Pferde!
11. Bezahlung und Buchung der Reitstunden
- die Buchung von Reitunterricht erfolgt ausschließlich Online in unserem Reitbuch (Details, siehe Homepage).
- Barzahlungen werden nur in wenigen Ausnahmen und mit vorheriger Absprache angenommen.
- Buchungen von Reitstunden können online nur bei ausreichendem Guthaben am Reitbuch-Konto erfolgen.
12. Preisliste
Es gilt die jeweilig aktuelle Fassung auf unserer Homepage – siehe Unterricht.
Für spezielle Kurse – wie zB Sommercamps – gelten die jeweils ausgewiesenen Gebühren.
13. Storno
Bis 48 Stunden vor Reitstundenbeginn kann kostenfrei über das Online Reitbuch storniert oder umgebucht werden.
Unterrichtsstunden, die innerhalb 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn storniert oder umgebucht werden, oder der/die ReitschülerIn nicht wahr nimmt, werden vom System automatisch vom Guthaben abgebucht.
Muss eine Reitstunde von Seiten der Reitschule abgesagt werden, hat der/die ReitschülerIn den Anspruch, diese Reitstunde an einem anderen Tag nach Verfügbarkeit eines freien Termins, in Anspruch zu nehmen.
Spezielle Stornobedingungen für “Sommercamps”: die Stornierung muß per Email oder über das Reitbuch erfolgen.
Bei Stornierungen 4 Wochen oder früher vor Beginn des Kurses werden 100% rückerstattet. Bei einer Stornierung innerhalb 4 Wochen vor Kursbeginn können 50% rückerstattet werden, außer es kann ein/e Ersatz-TeilnehmerIn gefunden werden, dann wird nur ein10% Administrationsaufwand verrechnet.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Vergütung, wenn Unterrichtseinheiten oder Kurse seitens des/der Reitschülers/in zu spät, nur teilweise oder gar nicht beansprucht werden.
14. Fotos oder Videos
Fotos oder Videos vom Unterricht sind nur mit vorheriger Zustimmung der Reitlehrerin zu veröffentlichen (z.B. Facebook, Instagram, etc.). Bitte achten Sie darauf, dass durch Foto- oder Videoaufnahmen der Unterricht nicht gestört oder Pferde irritiert werden.
Die Nutzung von Fotos oder Videos unserer ReitschülerInnen durch die Reitschule (z.B. Homepage, Social Media Beiträgen, Blogs, etc.) erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung durch den/die ReitschülerIn oder deren gesetzliche Vertreter.
15. Füttern
Unsere Pferde werden regelmäßig und nach ihrem persönlichen Bedarf versorgt und gefüttert. Bitte vom selbständigen Füttern ohne Anweisung befugter Personen abzusehen, da es dem Tier schlimmstenfalls extrem schaden kann (Kolik). Über eine Karotte freut sich das Pferd aber immer. Aber kein Brot, Semmeln oder gärende Früchte!
16. Spezielle Maßnahmen
Eventuell gültige Covid19 oder Pandemie-Vorschriften sind einzuhalten.
17. Änderungen der Kursleitung und Kurstermine sind uns vorbehalten.
18. Das Reitstallgelände ist Privatbesitz.
Das Betreten erfolgt nur im Zeitraum und für den Zwecke des Reitunterrichts oder nur mit Zustimmung der Reitlehrer.
Der Reitstallbesitzer kann eine schriftliche Reitstallordnung erlassen, diese ist zwingend einzuhalten.
Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
19. Es herrscht generelles Rauchverbot in den Stallungen und in den Reithallen.
20. Das Befahren des Innenhofes ist nur mit Zustimmung des Stallbesitzers erlaubt.
21. Parken
Bitte parken Sie platzsparend und lassen Sie Ein- und Zufahrten für notwendige Pferdefuhren, Rettungszufahrten und Anhänger frei.
22. Hinweise zur Datenverarbeitung
Der Reitschule erhebt im Rahmen der Abwicklung von ihren Dienstleistungen Daten des Kunden (ReiterIn und oder Erziehungsberechtigte). Ohne Einwilligung des Kunden wird die Reitschule Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Dienstleistungen erforderlich ist.
Ohne die Einwilligung des Kunden werden Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- Oder Meinungsforschung genützt.
Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter Datenschutz
23. Änderungen
Die Reitschule behält sich vor die AGBs bei Bedarf und ohne Nennung von Gründen anzupassen oder zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden allen Vertragspartnern schnellstmöglich, spätestens bei der nächsten Buchung, zur Verfügung gestellt.
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
25. Gerichtsstand ist Mödling, NÖ.
Aber jetzt: Viel Spaß beim Reiten!!!